| Am 1. Juni 2008 haben die Stimmberechtigten des Kantons St. Gallen zahlreiche Änderungen an der Gerichtsorganisation beschlossen. Genau ein Jahr später beginnt die nächste Amtsdauer der Kreisgerichte und der Schlichtungsbehörden. Neue Gerichtskreise Die Gliederung des Kantonsgebiets in acht Gerichtskreise beruhte immer noch auf den Grenzen der Bezirke, die mit der neuen Kantonsverfassung abgeschafft wurden. Die Justizreform bringt die Kreisgerichte in Einklang mit den Wahlkreisen für den Kantonsrat. Einzig die Wahlkreise Werdenberg und Sarganserland bilden zusammen einen Gerichtskreis. Die "Region Gossau" (der ehemalige bis zum Jahr 2003 bestehende Bezirksgerichtskreis Gossau) wird in das Kreisgericht St. Gallen integriert. Wil wird als Gerichtsstandort aufgehoben und mit dem früheren Bezirksgerichtskreis Untertoggenburg in Flawil vereinigt. Das Toggenburg wird einen einheitlichen Gerichtskreis mit Sitz in Lichtensteig bekommen. Die Gemeinde Eggersriet wird neu zu St. Gallen und die Gemeinde Thal zu Rorschach geschlagen. Die aus der Gemeindefusion hervorgegangene Gemeinde Neckertal wird zum Gerichtskreis Toggenburg gehören. Neue Personalstrukturen Mit der Justizreform wird nicht nur eine Angleichung der Gebietsstrukturen an die Wahlkreise, sondern es wird auch eine Entflechtung der richterlichen Funktionen angestrebt und eine neue Kategorie von Kreisrichtern und Kreisrichterinnen geschaffen. Das Kreisgericht wird neu von einem Präsidenten oder einer Präsidentin administrativ geleitet. Dem Kreisgericht gehören als Mitglieder in der erforderlichen Zahl fest angestellte Richter und Richterinnen mit unterschiedlichen Arbeitspensen sowie nebenamtliche Richter und Richterinnen ohne feste Anstellung an. Um die vorgesehene Entflechtung der richterlichen Funktionen zu erreichen, wurden Gerichtsschreiberstellen teilweise aufgehoben und in Richterstellen umgewandelt. Bei der Berechnung der personellen Kapazitäten für die neuen, gebietsmässig veränderten Kreisgerichte musste berücksichtigt werden, dass die bisherigen Arbeitsgerichte abgeschafft und neu durch Schlichtungsstellen für Arbeitsverhältnisse ersetzt werden. Der Gesamtbestand der einzelnen Kreisgerichte ist im Kantonsratsbeschluss über die Zahl der Richter und Richterinnen festgelegt, wobei das Kantonsgericht im Rahmen der vorgegebenen Bandbreite die Einzelheiten regelt. Die sieben Kreisgerichte verfügen auf den Beginn der neuen Amtsdauer 2009/15 über sieben Präsidenten oder Präsidentinnen und über insgesamt 132 Richter und Richterinnen mit oder ohne feste Anstellung. Für eine Festanstellung stehen 46 Richterstellen (inklusive Präsidien) und 16.5 Gerichtsschreiberstellen zur Verfügung. Schlichtungsbehörden Auf den Beginn der neuen Amtsdauer waren nicht nur die Kreisgerichte neu zu besetzen, sondern die Kreisgerichte hatten nach erfolgter Konstituierung auch noch die Wahl der Schlichtungsbehörden vorzunehmen. Bereits bisher wurde die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse durch die Kreisgerichte gewählt. Sowohl die neue Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse wie auch die neu in die kantonale Organisation überführten Vermittler und Vermittlerinnen werden durch die Kreisgerichte gewählt. Die Schlichtungsstelle für Klagen nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz wird durch das Kantonsgericht gewählt. |
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| Verfasst am: 28.05.2009, 14:58 Uhr | ||