Vormundschaft
Kontakt
Hugo Kessler Präsident
Stellenleiter
Telefon: 055 285 80 94 Telefax: 055 285 80 99
E-Mail an Hugo Kessler
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Caroline Germann Sekretariat
Telefon: 055 285 80 93 Telefax: 055 285 80 99
E-Mail an Caroline Germann
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Die Vormundschaftsbehörde besteht aus den Mitgliedern des
Gemeinderates.
Gerne beraten wir Sie in vormundschaftlichen Angelegenheiten, z.B. bei
- Anordnung und Aufhebung von Vormundschaft / Beiratschaft / Beistandschaft
- Anordnung von Kindesschutzmassnahmen wie Erziehungsaufsicht oder -beistandschaft
- Entzug der elterlichen Gewalt und Bevormundung
- Schutz von gefährdetem Kindesvermögen durch
- Überwachung oder Entzug der elterlichen Kindesvermögensverwaltung
- Sicherstellung des Kindesvermögens
- Verwaltungsbeistandschaften
- Bewilligung von Pflegeverhältnissen für Kinder
- Anordnung von Suchthilfemassnahmen für Erwachsene
- usw.
Hilfsbedürftige Personen mit persönlichen und/oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten können vormundschaftliche Unterstützung verlangen. Die Ursachen der Hilfsbedürftigkeit sind vielfältiger Natur. So kann die geistige oder körperliche Gesundheit beeinträchtigt oder die betroffene Person aus anderen Gründen überfordert sein. Auch die Unfähigkeit, die finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln bzw. eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen, stellt eine Hilfsbedürftigkeit dar.
Die rechtlichen Grundlagen für das Vormundschaftsrecht finden sich hauptsächlich in den Artikeln 360 - 456 des
Schweizerischen Zivilgesetzbuches.